Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Bestellungen im Jagdshop und für Kursbuchungen.

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Jägerheimat UG (haftungsbeschränkt) und ihren Kunden über die Internetseite jaegerheimat.de, telefonisch, per E-Mail oder in sonstiger Weise geschlossen werden. Sie gelten sowohl für die Buchung von Ausbildungsleistungen der Jagdschule als auch für den Erwerb von Waren im Jagdshop.

(2) Zu den Ausbildungsleistungen gehören insbesondere Wochenendkurse, Online-Jagdkurse, Intensivkurse, Schießausbildungen, Seminare sowie ergänzende Ausbildungs- und Übungsangebote.

(3) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Jägerheimat UG ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragspartner und Kontaktdaten

Vertragspartner ist:

Jägerheimat UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführerin: Kerstin Gleißenberg
Sonnenstraße 21
91239 Henfenfeld

Handelsregister: HRB 43688, Amtsgericht Nürnberg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE450729356

Telefon: 09151 9083620
E-Mail: info@jaegerheimat.de

Für Kursanfragen ist die Jägerheimat UG zusätzlich unter kurs@jaegerheimat.de sowie telefonisch unter 0171 4748842 erreichbar.

Die Ausbildung findet, soweit nichts anderes vereinbart wird, in Hersbruck auf dem Gelände des Jagd- und Jagdschutzvereins, Hirtengasse 4, 91217 Hersbruck, sowie an den jeweils mitgeteilten Ausbildungs-, Schießstand- und Revierstandorten statt.

3. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Kursen, Ausbildungsleistungen und Waren auf der Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Checkout-Bereich gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Vor dem Absenden kann der Kunde seine Angaben auf der Bestellübersicht prüfen und über die üblichen Funktionen seines Browsers oder des Bestellsystems berichtigen.

(3) Der Eingang einer Bestellung wird dem Kunden automatisiert per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Jägerheimat UG das Angebot des Kunden ausdrücklich in Textform annimmt, bei Waren den Versand veranlasst oder bei Kursen die Teilnahme bestätigt, den Zugang zu Lernmaterialien freischaltet oder mit der Durchführung der gebuchten Ausbildungsleistung beginnt.

(5) Der Vertragstext wird von der Jägerheimat UG gespeichert. Der Kunde erhält die Vertragsdaten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Vertragsbestätigung in Textform. Vertragssprache ist Deutsch.

4. Preise und Zahlung

(1) Sämtliche Preise verstehen sich als Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und auszuweisen ist.

(2) Bei Warenlieferungen können zusätzlich Versandkosten entstehen. Diese werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung im Bestellprozess deutlich angezeigt.

(3) Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden auf der Internetseite sowie im Bestellprozess angezeigt. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlung per Überweisung oder Vorkasse erfolgt die Lieferung von Waren beziehungsweise die Freischaltung des Kurszugangs erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(5) Soweit der Kunde einen externen Zahlungsdienstleister, insbesondere Klarna, zur Zahlung oder Finanzierung nutzt, bleibt der zwischen dem Kunden und der Jägerheimat UG geschlossene Kursvertrag hiervon unberührt. Erstattungen oder Gutschriften durch die Jägerheimat UG erfolgen im Fall eines wirksamen Widerrufs, einer wirksamen Stornierung oder einer sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Rückabwicklung über den ursprünglich gewählten Zahlungsweg. Etwaige Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister richten sich ergänzend nach dessen Vertragsbedingungen.

5. Lieferung von Waren

(1) Die Jägerheimat UG liefert Waren ausschließlich innerhalb Deutschlands, soweit bei dem jeweiligen Artikel nichts anderes angegeben ist.

(2) Lieferzeiten, Versandkosten und gegebenenfalls besondere Versandbedingungen werden beim jeweiligen Artikel und vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten entstehen.

(4) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung einer Ware erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an eine von diesem benannte empfangsberechtigte Person über. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

6. Besondere Bedingungen für Kursbuchungen

6.1 Leistungsumfang und nicht enthaltene Kosten

(1) Der Preis für den Wochenendkurs beträgt 2.250,00 Euro. Schüler, Studierende und Auszubildende zahlen gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises 2.150,00 Euro.

(2) Im Kurspreis enthalten sind, soweit bei der jeweiligen Kursbeschreibung nichts Abweichendes ausgewiesen ist, die theoretische und praktische Ausbildung, die Bereitstellung der vereinbarten Lernmaterialien, die Ausbildung im Lehrrevier, die Schießausbildung bis zur Prüfung innerhalb der vereinbarten Teilnahmedauer, die Nutzung von Leihwaffen im Rahmen der Ausbildung sowie die für den Kurszeitraum vereinbarte Versicherung.

(3) Nicht im Kurspreis enthalten sind insbesondere Munition und Schießkosten, soweit diese gesondert abgerechnet werden, die Prüfungsgebühren der zuständigen Prüfungsbehörde, Kosten für behördliche Unterlagen, ärztliche Atteste, Führungszeugnisse, Jagdscheinanträge sowie sonstige Kosten, die unmittelbar gegenüber Behörden oder Dritten entstehen.

(4) Die Schießkosten betragen erfahrungsgemäß etwa 250,00 Euro bis 300,00 Euro. Die Prüfungsgebühr ist unmittelbar an die zuständige Behörde zu entrichten; deren Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Prüfungsort und der zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gebührenordnung.

6.2 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme an Kursen ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.

(2) Minderjährige Teilnehmer benötigen vor dem ersten Praxistag die schriftliche Einwilligung sämtlicher personensorgeberechtigter Personen, soweit die Einwilligung nicht bereits bei der Buchung vorgelegt wurde.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Teilnahme an der Ausbildung, die Nutzung von Schießständen, die Jagdausübung im Rahmen der Ausbildung und die Prüfungsanmeldung erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen sowie den Anweisungen der Ausbilder Folge zu leisten.

6.3 Gruppenzuordnung, Nachholen einzelner Termine und Teilnahmedauer

(1) Mit der Buchung wird der Kunde einer bestimmten Kursgruppe und einem vorgesehenen Kursbeginn zugeordnet. Die Buchung berechtigt zur Teilnahme an den für diese Kursgruppe vorgesehenen Ausbildungsabschnitten sowie zum Nachholen einzelner versäumter Ausbildungstage nach Maßgabe dieser Bedingungen.

(2) Kann ein Kunde an einem einzelnen Kurswochenende nicht teilnehmen, kann er den versäumten Ausbildungsabschnitt grundsätzlich in einer späteren Kursgruppe nachholen. Voraussetzung ist, dass der Kunde die Jägerheimat UG möglichst frühzeitig, bei planbarer Verhinderung jedoch spätestens sieben Kalendertage vor dem betreffenden Termin in Textform informiert.

(3) Ersatztermine richten sich nach den verfügbaren Kapazitäten der jeweiligen Kursgruppe. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin, einen bestimmten Ausbilder, eine bestimmte Gruppe oder eine bestimmte zeitliche Lage des Ersatztermins besteht nicht. Die maximale Gruppengröße von zwölf Teilnehmern darf durch Nachholer nicht überschritten werden.

(4) Die reguläre Teilnahmedauer beträgt zwölf Monate ab dem vereinbarten Kursbeginn; bei einem Online-Jagdkurs beginnt sie mit der erstmaligen Freischaltung des Kurszugangs. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Kunde sämtliche für die Ausbildung erforderlichen Ausbildungsabschnitte wahrnehmen und nachholen.

(5) Nach Ablauf der regulären Teilnahmedauer endet der Anspruch auf die kostenlose Teilnahme an weiteren Ausbildungsterminen sowie auf die Bereitstellung oder Verlängerung von Lernplattformen, Versicherungsleistungen und sonstigen zeitlich begrenzten Zusatzleistungen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde einzelne Ausbildungsabschnitte aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen beruflicher oder privater Verhinderung, nicht wahrgenommen hat.

(6) Eine Verlängerung der Teilnahmedauer kann im Einzelfall vor Ablauf der regulären Teilnahmedauer in Textform vereinbart werden. Voraussetzung hierfür sind freie Ausbildungskapazitäten. Soweit für die Verlängerung Lizenzen für digitale Lernplattformen, Versicherungen oder sonstige Drittleistungen erneut beschafft oder verlängert werden müssen, trägt der Kunde die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten. Die Jägerheimat UG teilt dem Kunden diese Kosten vor Abschluss einer Verlängerungsvereinbarung mit.

(7) Bei einer länger andauernden, durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung oder einem vergleichbar gewichtigen Hinderungsgrund wird die Jägerheimat UG nach Möglichkeit eine angemessene Verlängerung oder die Fortsetzung in einer späteren Gruppe anbieten. Ein Anspruch auf eine unentgeltliche Verlängerung von Drittleistungen, insbesondere von Lernplattformlizenzen und Versicherungen, besteht jedoch nicht.

6.4 Wechsel in eine spätere Kursgruppe

(1) Ein vollständiger Wechsel in eine spätere Kursgruppe ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Jägerheimat UG und bei ausreichender Kapazität der gewünschten Gruppe möglich.

(2) Ein Wechsel in eine spätere Kursgruppe kann einmal innerhalb der regulären Teilnahmedauer kostenfrei erfolgen, wenn der Kunde die Jägerheimat UG vor Beginn des zweiten Kurswochenendes seiner ursprünglichen Gruppe in Textform hierüber informiert.

(3) Nach Beginn des zweiten Kurswochenendes oder bei weiteren Gruppenwechseln kann die Jägerheimat UG einem Wechsel zustimmen, wenn Ausbildungsplätze verfügbar sind. Soweit durch den Wechsel zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere für erneute Lernplattformlizenzen, Versicherungen, Lehrmaterialien oder organisatorische Leistungen, sind diese vom Kunden vor dem Wechsel zu tragen.

(4) Ein Wechsel zwischen Wochenendkurs, Online-Jagdkurs und Intensivkurs bedarf stets einer individuellen Vereinbarung. Unterschiedliche Kurspreise, bereits erbrachte Leistungen und zusätzliche Kosten werden hierbei angemessen berücksichtigt und verrechnet.

6.5 Stornierung vor Kursbeginn und Ersatzteilnehmer

(1) Unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Kunde seine Kursbuchung vor Kursbeginn nach den folgenden Bestimmungen stornieren. Die Stornierung bedarf mindestens der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der Jägerheimat UG.

(2) Als Kursbeginn gilt beim Wochenendkurs und beim Intensivkurs der erste vorgesehene Präsenzausbildungstag der gebuchten Gruppe. Beim Online-Jagdkurs gilt als Kursbeginn der Zeitpunkt der erstmaligen Freischaltung des Zugangs zu den digitalen Lerninhalten oder der Beginn der ersten vertraglich vereinbarten Ausbildungsleistung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

(3) Bei einer Stornierung bis einschließlich 30 Kalendertage vor Kursbeginn entstehen keine Stornokosten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

(4) Bei einer Stornierung 29 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn kann die Jägerheimat UG eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Kurspreises verlangen.

(5) Bei einer Stornierung ab sieben Kalendertagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen zum Kursbeginn kann die Jägerheimat UG eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 90 Prozent des vereinbarten Kurspreises verlangen.

(6) Dem Kunden bleibt in sämtlichen Fällen der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass der Jägerheimat UG kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Jägerheimat UG bleibt der Nachweis eines höheren, tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

(7) Der Kunde kann bis zum Kursbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Die Benennung ist nur wirksam, wenn der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die Jägerheimat UG der Übernahme zustimmt und der Ersatzteilnehmer den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen übernimmt. In diesem Fall entstehen keine Stornokosten; bereits angefallene, nicht übertragbare Kosten für individualisierte Leistungen oder digitale Lizenzen können jedoch in Rechnung gestellt werden.

6.6 Abbruch nach Kursbeginn und vorzeitige Beendigung durch den Kunden

(1) Nimmt der Kunde nach Kursbeginn einzelne Ausbildungsabschnitte nicht wahr oder bricht er die Ausbildung aus persönlichen Gründen ab, bleibt der Vergütungsanspruch der Jägerheimat UG grundsätzlich unberührt. Dies gilt insbesondere bei beruflicher Veränderung, Umzug, Zeitmangel, fehlender Prüfungsvorbereitung oder einer Änderung persönlicher Umstände des Kunden.

(2) Der Kursplatz, die Ausbildungsorganisation, die Vorhaltung von Ausbildern, Schießstand- und Revierkapazitäten sowie die gegebenenfalls bereitgestellten Lernplattformen und Versicherungsleistungen werden für den Kunden vorgehalten. Eine anteilige Erstattung für nicht wahrgenommene Kurswochenenden, nicht genutzte Übungsmöglichkeiten oder nicht in Anspruch genommene Ausbildungsleistungen erfolgt daher nicht.

(3) Gesetzliche Rechte des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie gesetzliche Ansprüche auf Rückabwicklung bleiben unberührt.

(4) Digitale Lernplattformen und sonstige digitale Lerninhalte werden, soweit vertraglich vereinbart, für die jeweils vorgesehene Lizenzdauer bereitgestellt. Die Lizenzdauer beträgt regelmäßig zwölf Monate ab Freischaltung. Eine Pflicht der Jägerheimat UG zur kostenlosen Verlängerung digitaler Lizenzen nach Ablauf der Lizenzdauer besteht nicht.

6.7 Durchführung, Mindestteilnehmerzahl und Änderungen

(1) Die Gruppengröße eines Wochenendkurses ist grundsätzlich auf zwölf Teilnehmer begrenzt. Ein Kurs findet grundsätzlich nur statt, wenn mindestens sechs Teilnehmer verbindlich angemeldet sind.

(2) Erreicht ein Kurs die Mindestteilnehmerzahl nicht oder wird die Durchführung aus Umständen unmöglich, die die Jägerheimat UG nicht zu vertreten hat, ist die Jägerheimat UG berechtigt, den Kurs abzusagen oder einen Ersatztermin anzubieten. Bei einer Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt die Information in der Regel spätestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn.

(3) Im Fall einer Absage kann der Kunde zwischen der Umbuchung auf einen verfügbaren Ersatztermin und der Erstattung bereits geleisteter Zahlungen wählen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, soweit die Jägerheimat UG die Absage zu vertreten hat.

(4) Die Jägerheimat UG ist berechtigt, einzelne Ausbildungsorte, Ausbilder, Unterrichtszeiten oder die Reihenfolge von Ausbildungsinhalten aus sachlichen Gründen zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der wesentliche Charakter der gebuchten Ausbildungsleistung erhalten bleibt.

6.8 Sicherheit, Ausschluss von der Ausbildung und Hausrecht

(1) Auf Schießständen, im Revier, bei praktischen Übungen sowie in sämtlichen Schulungsräumen sind die Anweisungen der Ausbilder und Aufsichtspersonen unbedingt zu befolgen.

(2) Teilnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten stehen oder bei denen konkrete Anhaltspunkte hierfür bestehen, werden von der jeweiligen praktischen Ausbildung, insbesondere von der Schießausbildung, ausgeschlossen.

(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben, Anweisungen der Ausbilder, das Hausrecht, gesetzliche Vorschriften oder die berechtigten Interessen anderer Kursteilnehmer kann die Jägerheimat UG den Kunden nach vorheriger Abmahnung, soweit diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist, von einzelnen Ausbildungseinheiten oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der weiteren Teilnahme ausschließen.

(4) Wird ein Kunde aus einem von ihm zu vertretenden wichtigen Grund von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen, bleibt der Anspruch der Jägerheimat UG auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.9 Prüfung, behördliche Zulassung und Jagdschein

(1) Die Jägerheimat UG schuldet die fachgerechte Durchführung der gebuchten Ausbildung, nicht jedoch das Bestehen der Jägerprüfung, die Zulassung zur Prüfung, die Erteilung eines Jagdscheins, die Erteilung einer Waffenbesitzkarte oder eine sonstige behördliche Entscheidung.

(2) Die Anmeldung zur Jägerprüfung, die Vorlage erforderlicher Unterlagen und die Beantragung eines Jagdscheins erfolgen grundsätzlich durch den Kunden gegenüber der zuständigen Behörde. Die Jägerheimat UG kann den Kunden organisatorisch unterstützen und auf erforderliche Unterlagen hinweisen, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit, rechtzeitige Vorlage oder behördliche Anerkennung.

(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich frühzeitig über seine persönlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung, die Erteilung eines Jagdscheins und etwaige waffenrechtliche Erlaubnisse zu informieren. Dies gilt insbesondere für Fragen der persönlichen Zuverlässigkeit, Eignung, Vorstrafen, laufender Verfahren, behördlicher Eintragungen oder sonstiger persönlicher Umstände.

(4) Wird der Kunde wegen in seiner Person liegender Umstände nicht zur Prüfung zugelassen oder werden ihm jagd- oder waffenrechtliche Erlaubnisse nicht erteilt, begründet dies keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht aufgrund gesetzlicher Ausnahmen ausgeschlossen ist.

(2) Für Kursangebote mit einem konkret bestimmten Termin oder Zeitraum kann ein Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, wenn es sich rechtlich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag die Leistungserbringung zu einem spezifischen Termin oder innerhalb eines spezifischen Zeitraums vorsieht.

(3) Für Online-Jagdkurse, digitale Lernplattformen und sonstige digitale Inhalte gelten die gesetzlichen Widerrufsregelungen für Dienstleistungen und digitale Inhalte. Soweit der Kunde verlangt, dass die Jägerheimat UG vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann bei einem Widerruf ein gesetzlicher Anspruch auf Wertersatz für bis dahin erbrachte Dienstleistungen bestehen.

(4) Soweit dem Kunden digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger bereitgestellt werden und das Widerrufsrecht hierfür vorzeitig erlöschen soll, holt die Jägerheimat UG vor Freischaltung des Zugangs die hierfür gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung des Kunden sowie dessen Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts gesondert ein.

(5) Die für den jeweiligen Vertrag maßgebliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher im Bestellprozess sowie mit der Vertragsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt.

8. Mängelhaftung

(1) Für Waren und Ausbildungsleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt für neu hergestellte Waren die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

(3) Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Soweit rechtlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Unternehmern bei neuen Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

9. Haftung

(1) Die Jägerheimat UG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Jägerheimat UG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Die Jägerheimat UG haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Jägerheimat UG auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist eine Haftung der Jägerheimat UG wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Die Teilnahme an Schießausbildungen, Reviergängen und sonstigen praktischen Ausbildungsabschnitten setzt ein umsichtiges und verantwortungsbewusstes Verhalten des Kunden voraus. Die verbindlichen Sicherheitsunterweisungen und Anweisungen der Ausbilder sind Bestandteil der Ausbildung. Die vorstehenden gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.

10. Verbraucherstreitbeilegung

Die Jägerheimat UG ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Jägerheimat UG.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 19. Oktober 2026

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